- Rechtsschutzversicherung
- Gegenseite, vgl. z. B. § 91 ZPO, § 81 FamFG, § 249 BGB
- private Prozessfinanzierer
- staatliche Kostenhilfe (Prozess- bzw. Verfahrenkostenhilfe
und Beratungshilfe
)
- Pflichtverteidigung in Strafverfahren
- Nebenklage im Strafverfahren
- weitere staatliche Hilfen, z. B. Opferschutz und Opferhilfe
im Strafverfahren und Härteleistungen
für Opfer terroristischer und extremistischer Taten
- Sozialverband, Mieterschutzverein
oder Gewerkschaft