Nebenklage im Strafverfahren

Wenn Sie Opfer bestimmter schwerer Straftaten geworden sind, können Sie im Verfahren als Nebenkläger auftreten. Dazu gehören z. B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, versuchte Tötung oder eine Tat, die zur Tötung einer oder eines nahen Angehörigen geführt hat, § 379a StPO . Die Kosten trägt dann die Staatskasse bzw. der Angeklagte im Fall seiner Verurteilung.

In einem solchen Fall haben Sie besondere Rechte, z. B. können wir für Sie ohne besondere Begründung Einsicht in die Strafakten erhalten und zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens Anträge stellen. Ferner können Sie, anders als die anderen Zeugen, grundsätzlich immer persönlich an der Gerichtsverhandlung teilnehmen.