Um Fachanwalt bleiben zu dürfen, müssen wir gegenüber der Rechtsanwaltskammer jedes Jahr von neuem den Nachweis über eine ausreichende Fortbildung erbringen. Insoweit erfüllen wir nicht bloß die gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern wurden bereits zum fünften Mal in Folge mit dem Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer ausgezeichnet. Damit wird dokumentiert, dass wir besonders viel Zeit und Mühen darauf verwenden, uns auf dem Laufenden zu halten. Das tun wir, um für unsere Mandantschaft mit maximaler Durchschlagskraft einstehen zu können.