Kompetenzen

Wir sind bereits im Jahr 2001 angetreten und haben seitdem mehrere Tausend Fälle gemeistert, und zwar überwiegend im Zivilrecht.

Seit 2005 sind wir auch Fachanwalt für Familienrecht . Daher verfügen wir im nationalen und internationalen Familienrecht, einem Teilgebiet des Zivilrechts, über besondere Erfahrung und Expertise.

Um dauerhaft unseren hohen Qualitätsanspruch aufrechtzuerhalten, können wir nicht sämtliche Rechtsgebiete abdecken. Im Zweifel helfen wir Ihnen herauszufinden, ob unsere Tätigkeitsschwerpunkte zu Ihrem Anliegen passen.